Im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde ein Lokalen Aktionsplan für den Landkreis Mecklenburg-Strelitz entwickelt. Das Programm zielt darauf ab eine einheitliche, vor Ort ausgearbeitete Handlungsstrategie zu entwickeln, um Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu begegnen und demokratisches Handeln, zivilgesellschaftliches Engagement, und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz zu fördern.
Wie arbeitet ein Lokaler Aktionsplan?
Das Bundesprogramm sieht vor, dass der Lokale Aktionsplan in enger Zusammenarbeit von den Kommunen und den zivilgesellschaftlichen Akteuren vor Ort erstellt wird. In einem ersten Projekt wurde eine Situations- und Ressourcenanalyse durchgeführt, die die spezifische Problemlage im Landkreis Mecklenburg-Strelitz analysiert und die regionalen vorhandenen Netzwerke, zivilgesellschaftlichen Institutionen und Ressourcen beschreibt. Auf dieser Grundlage wurden vom Ämternetzwerk und verschiedenen lokalen Akteuren konkrete Zielstellungen für das Jahr 2012 entwickelt:
Die vollständige Zielhierarchie können Sie im Downloadbereich einsehen.
Der Lokale Aktionsplan ist auf insgesamt drei Jahre ausgelegt. Nach einem entsprechenden Antrags- und Genehmigungsverfahren erhält der Landkreis für die Umsetzung des Lokalen Aktionsplans im Jahr 2012 vom Bundesministerium 90.000 €. Mit diesen Fördermitteln können Einzelprojekte, die die Umsetzung der Ziele des Aktionsplanes gewährleisten, mit bis zu 20.000 € pro Förderjahr unterstützt werden. Die Entscheidung über die Einzelprojekte trifft der Begleitausschuss, dem neben Vertreter/innen des Ämternetzwerkes auch Vertreter/innen der Zivilgesellschaft angehören. Die zu fördernden Projekte sollen dazu beitragen eine Kultur des Miteinander, der Vielfalt und Toleranz zu schaffen und demokratische Werte zu festigen. Angesprochen werden sollen in erster Linie Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen, lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Die Koordinierungsstelle
Zur Umsetzung des Lokalen Aktionsplans wurde eine externe Koordinierungsstelle beim Christlichen Jugenddorfwerk (CJD) Waren/Müritz eingerichtet. Sie ist der erste Ansprechpartner für die Umsetzung des Lokalen Aktionsplans und begleitet die Arbeit des Begleitausschusses.
Zu den zentralen Aufgaben der lokalen Koordinierungsstelle gehören:
- die Öffentlichkeitsarbeit zum Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ und zum Lokalen Aktionsplan Mecklenburg-Strelitz
- die Beratung der Einzelprojektträger
- die Koordinierung der Projekte zur Umsetzung des Lokalen Aktionsplans
- die Unterstützung der Arbeit des Begleitausschusses
- die Steuerung der jährlichen Fortschreibung des Lokalen Aktionsplans in Zusammenarbeit mit dem Begleitausschuss
- die Gewährleistung der Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms
- die Erstellung der Gesamtdokumentation nach Beendigung des Bundesprogramms
Koordinierungsstelle für den Lokalen Aktionsplan:
c/o Landratsamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz
Tel.: 03981 481 185
Mail: cjd-lap.schwarz@gmx.de
Koordinatorin: Susanne Schwarz
Bürozeiten:
Montag und Dienstag: 9:00 – 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Der Begleitausschuss
Der Begleitausschuss setzt sich zusammen aus Vertreter/innen des Ämternetzwerkes und zivilgesellschaftlichen Akteuren.
Der Begleitausschuss versammelt sich 3 Mal im Jahr und soll in Kooperation mit der externen Koordinierungsstelle und dem Landkreis:
- die eingereichten Projekte bewerten, deren Förderfähigkeit prüfen und über die Projektförderung entscheiden
- die Anregungen und Positionen der Beteiligten bündeln und einbringen
- den Transfer des Aktionsplanes in die Arbeitsbereiche der Beteiligten gewährleisten
- an der Fortschreibung des Lokalen Aktionsplanes mitwirken
- die Öffentlichkeitsarbeit begleiten
- Maßnahmen des Controllings, der Qualitätssicherung und der Selbstevaluation unterstützen
die aktuelle Geschäftsordnung
Die Antragsstellung
Alle gemeinnützigen Träger und Organisationen können sich für Einzelprojekte bewerben. Die Projekte müssen im Landkreis Mecklenburg-Strelitz durchgeführt werden. Einzelprojektträger können sich von der Koordinierungsstelle beraten lassen.
Die maximale Fördersumme für ein Einzelprojekt beträgt 20.000 €. Ein Mindestbetrag ist nicht vorgesehen. Das Einzelprojekt muss bis zum Ende des Förderjahres 2012 abgeschlossen sein.
Die Projektvorschläge müssen sowohl in einer Printversion mit Originalunterschrift als auch in digitaler Form eingereicht werden. Der Begleitausschuss entscheidet dann über die eingereichten Projektvorschläge. Die Entscheidung des Begleitausschusses wird dem Projektträger binnen einer Woche schriftlich mitgeteilt.
Die Formulare für Projektvorschläge, Förderkriterien und Leit-Mittler- und Handlungsziele stehen unter www.lap-mst.de zum Download bereit. Zusätzlich zu dem in den Formularen enthaltenen Kostenplan sollte noch ein detaillierter Kostenplan eingereicht werden (die Angabe von Sach- und Personalkosten allein ist nicht ausreichend). Weitere Anlagen sind für die Antragstellung nicht notwendig. Am Ende des Projekts muss ein Abschlussbericht eingereicht werden.
Wir freuen uns auf Ihre Projektideen und stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite!
Verfahren zur Umsetzung der Einzelprojekte
- Der Projektvorschlag ist mittels des Stammblatt 1 und des Kosten-Finanzierungsaplans bei der Koordinierungsstelle einzureichen.
- Die Koordinatorin erfasst die eingegangenen Projektvorschläge und prüft sie bezüglich der Einhaltung formaler und inhaltlicher Kriterien und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
- Der Begleitausschuss entscheidet über die Förderung. Eine Förderzusage kann an die Erfüllung bestimmter Kriterien geknüpft sein.
- Die Koordinatorin informiert die Träger über die Entscheidung des Begleitausschusses.
- Die Träger der positiv votierten Projekte erhalten einen Zuwendungsbescheid. Das Projekt kann erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen.
- Die Laufzeit des Projektes endet mit dem Ende des jeweiligen Förderjahres.
- Spätestens zwei Monate nach Beendigung des Einzelprojekts sind ein Abschlussbericht (Stammblatt 2) und ein Verwendungsnachweis bei der Koordinierungsstelle einzureichen.
- Die Dokumentation der Einzelprojekte kann für weitere Veröffentlichungen genutzt werden.
Förderrichtlinien LAP MST